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Stapel von Münzen

Dezemberhilfe

Zur weiteren Unterstützung der Betriebe, die im Zuge der angeordneten Maßnahmen ihren Betrieb schließen mussten, wurde eine außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember 2020 zugesagt.

Die Beantragung der Förderung erfolgt über die Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft für die Überbrückungshilfe und kann je nach Förderhöhe und Art des Unternehmens entweder durch das Unternehmen selbst, oder durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, oder Rechtsanwalt erfolgen.

Die Beantragung ist seit dem 23.12.2020 möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die jeweiligen Unternehmen auch selbst den Antrag stellen. Allgemein soll jedoch der Antrag von Steuerberatern (inklusive Steuerbevollmächtigten), Wirtschaftsprüfern, vereidigte Buchprüfern und Rechtsanwälte (prüfenden Dritten) gestellt werden.

Gerne dürfen Sie uns kontaktieren, sofern Sie weitere Informationen bzgl. der Prüfung der Antragsberechtigung sowie weiteren Punkten benötigen.

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