
GRUNDSTEUER
REFORM
2022
Durch die Reform der Grundsteuerbewertung müssen bis zum 31.01.2023 alle Grundstückseigentümer eine Erklärung zur Neubewertung der Grundstücke abgeben.
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Die Neubewertung führt dazu, dass im Jahr 2025 eine neue Grundsteuer durch die jeweiligen Gemeinden festgesetzt wird.
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Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung der Erklärungen zur Grundsteuer im Jahr 2022. Durch unsere jahrelange Tätigkeit im Bereich "Grundstücke und Immobilien" sowie der Betreuung eines großen Mandantenstamms mit Immobilien und Grundstücken, haben wir uns bereits frühzeitig intensiv mit der neuen Grundsteuerreform befasst und können Sie mit unserer speziell für die Grundsteuer-Reform konzipierten Software und geschultem Personal optimal beraten.
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Sie sind noch kein Mandant unserer Steuerkanzlei?
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Kein Problem! Wir erstellen die Erklärungen auch, wenn Sie Ihre Steuerthemen ansonsten selbst erstellen. Sie gehen mit uns keine weiteren Verpflichtungen ein. Als digitale Kanzlei können wir über Landesgrenzen hinweg agieren. Für uns ist also nicht wichtig, aus welchem Bundesland Sie kommen
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Nehmen Sie bitte bei Interesse Kontakt zu uns auf.
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Dies geschieht einfach und problemlos
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per Mail an: grundsteuer@steuerberater-coenen.de
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oder
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telefonisch unter: 02431 9451 940
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Das Thema der Honorarvereinbarung wir bei uns offen kommuniziert und mit Ihnen bereits im Vorfeld besprochen.
In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte.
Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer bis zum 31.01.2023 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben. Hierzu sind Sie von der Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert worden. Etliche Bundesländer haben dies voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung vorgenommen.
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Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer inzwischen bereits Gebrauch gemacht.
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Als Eigentümer eines (privat genutzten/betrieblichen/landwirtschaftlichen/forstwirtschaftlichen) Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen.