Anträge und Informationen des Landschaftsverbands Rheinland
Sie möchten eine Entschädigung wegen Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Beteuungserfordernis nach § 56 Abs. 1 und § 56 Abs.1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beantragen?
​
Dann stellen Sie den Antrag bitte beim zuständigen Landschaftsverband in Nordrhein-Westfalen (Landschaftsverband Rheinland und Westfalen-Lippe)
​
Eine Antragstellung ist innerhalb von 12 Monaten nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder dem Ende der Quarantäne beim für uns zuständigen Landschaftsverband Rheinland (LVR) zu stellen.
​
Es kann sich eine abweichende Zuständigkeit nach dem Sitz des Unternehmens ergeben.
​
Sofern Sie entsprechende Nachweise für die Antragstellung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne für eine Prüfung Ihres Anliegens.
Hinweis
​
​
Aufgrund der hohen Antragsanzahl hat sich der LVR dazu entschlossen, ab dem 15.02.2021 eine Antragstellung ausschließlich auf digitalem Weg über das Antragsportal zuzulassen.
​
Anträge, die in Papierform oder per E-Mail gestellt werden, können nicht mehr bearbeitet werden. Bitte verwenden Sie daher nicht mehr die von uns bereitgestellten Formulare.
​
Bitte beachten Sie für die Antragsstellung die Hinweise des LVR
​
​
​