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Anträge und Informationen des Landschaftsverbands Rheinland

Sie möchten eine Entschädigung wegen Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Beteuungserfordernis nach § 56 Abs. 1 und § 56 Abs.1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beantragen?

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Dann stellen Sie den Antrag bitte beim zuständigen Landschaftsverband in Nordrhein-Westfalen (Landschaftsverband Rheinland und Westfalen-Lippe) 

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Eine Antragstellung ist innerhalb von 12 Monaten nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder dem Ende der Quarantäne beim für uns zuständigen Landschaftsverband Rheinland (LVR) zu stellen.

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Es kann sich eine abweichende Zuständigkeit nach dem Sitz des Unternehmens ergeben.

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Sofern Sie entsprechende Nachweise für die Antragstellung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne für eine Prüfung Ihres Anliegens.

 

Hinweis

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Aufgrund der hohen Antragsanzahl hat sich der LVR dazu entschlossen, ab dem 15.02.2021 eine Antragstellung ausschließlich auf digitalem Weg über das Antragsportal zuzulassen.

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Anträge, die in Papierform oder per E-Mail gestellt werden, können nicht mehr bearbeitet werden. Bitte verwenden Sie daher nicht mehr die von uns bereitgestellten Formulare.

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Bitte beachten Sie für die Antragsstellung die Hinweise des LVR

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Link zu den Hinweisen des LVR

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Direktlink zu der digitalen Antragstellung

Informationsschreiben LVR

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