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NRW-Soforthilfe

Der Link zu den elektronischen Antragsformularen für den Antrag auf Soforthilfe war bis Sonntag, 31.05.2020, freigeschaltet.

Der Zuschuss wird als Betriebseinnahme versteuert, ist aber nicht umsatzsteuerpflichtig.

Bitte beachten Sie für Fragen die FAQ des Wirtschaftsministeriums.

Aktuell ist das angehaltene Rückmeldeverfahren wieder aufgenommen worden. Ende November 2020 erhalten alle Empfänger der NRW-Soforthilfe eine E-Mail, um das Rückmeldeformular und die Berechnungshilfe zu erhalten und eine zu viel gezahlte Förderung noch in diesem Jahr zurückzahlen zu können.

Da sich die Lage vieler Unternehmen aber weiter verschlechtert hat, darf die Rückmeldung und Abrechnung auch im nächsten Jahr, spätestens bis zum Frühjahr 2021, erfolgen. Die Rückzahlung muss dann erst im Herbst 2021 vorgenommen werden.

Wenden Sie sich gerne bei Fragen direkt an uns.

Antrag der Soforthilfe zur Ansicht

und NICHT als Antrag zu nutzen

FAQ des Wirtschaftsministeriums NRW zur Soforthilfe

Mitteilung Wirtschaftsministeriums NRW zur Soforthilfe

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