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Stapel von Münzen

Überbrückungshilfe I

FAQ des Ministeriums für Wirtschaft in NRW

Am 12.06.2020 hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Dabei handelt es sich um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni - August 2020).

Eine Antragstellung konnte ausschließlich durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer erfolgen. Diese erfolgte dann auf digitalem Wege. Die Schnittstelle war seit dem 08.07.2020 freigeschaltet und Antragstellungen waren ab dem 09.07.2020 durch uns möglich. Die Beantragung der Förderung ist seit dem 09.10.2020 abgeschlossen.

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