top of page

Überbrückungshilfe II
Am 18.09.2020 hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe 2 für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Dabei handelt es sich um eine Verlängerung der Überbrückungshilfe. Diese wird somit ausgeweitet und insgesamt vereinfacht. Tatsächlich handelt es sich um ein separates Förderprogramm mit der Betrachtung der Fördermonate September 2020 - Dezember 2020.
Eine Antragstellung kann ausschließlich durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer erfolgen. Diese erfolgt dann auf digitalem Wege seit dem 21.10.2020.
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen bzgl. der Prüfung der Antragsberechtigung und der förderfähigen Kosten sowie weiteren Punkten, falls diese Förderung für Sie relevant sein sollte.
Darüber hinaus wird das Programm erneut für Solo-Selbständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchsten 50 Mitarbeitern in NRW mit der NRW-Überbrückungshilfe Plus ergänzt, sodass bei Erfüllen der Antragsvoraussetzungen nach dem Grundschema der Überbrückungshilfe 2 eine zusätzliche Förderung i.H.v. 1.000,00 € pro Monat für maximal vier Monate im Zeitraum September 2020 - Dezember 2020 (max. 4.000,00 €) beantragt werden kann.

bottom of page