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Stapel von Münzen

Überbrückungshilfe III

Mit der Überbrückungshilfe III hat die Bundesregierung ein weiteres branchenübergreifendes Zuschussprogramm beschlossen. Es handelt sich erneut um ein separates Förderprogramm mit der Betrachtung der Fördermonate November 2020 - Juni 2021. 
Eine Antragstellung konnte erneut ausschließlich durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer erfolgen. Diese erfolgte dann auf digitalem Wege seit dem 10.02.2021.

Die Antragstellung war bis zum 31.08.2021 möglich.

Darüber hinaus wurde das Programm um die sog. Neustarthilfe erweitert. Mit dieser sollen Solo-Selbständige besser unterstützt werden. Es kann jedoch nur entweder ein Antrag auf Überbrückungshilfe III, oder ein Antrag auf Neustarthilfe gestellt werden. Aus diesem Grund ist genau zu prüfen, welches Förderprogramm für Sie in Anspruch genommen werden sollte.

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